also ich hab jetzt mal herumexperimentiert mit dem ausliegertrick, den ich bei meinem nächsten spiel auch mal öfters anwenden möchte.
dazu hab ich mal ne frage, oder auch zwei...
nachdem die abwehrtürme erledigt sind, flüchte ich mit dem piraten, um dann anschließend erneut anzugreifen. soweit so gut.
nur habe ich es dabei schon mehrmals erlebt, dass ich dafür dann auch 2 anklagen bekam. 1.anklage führen der piratenflagge und angriff auf die stadt, 2.anklage, führen der piratenflagge und plündern der stadt.
die anklage an sich kann ich irgendwie nachvollziehen, zumal weißlinge in der nähe waren und dies beobachteten.
was ich nicht verstehe ist, das es manchmal nur eine anklage, manchmal aber auch wie beschrieben 2 anklagen gibt, obwohl die bedingungen die gleichen waren.
dabei ist mir dann auch das problem mit dem "hängendem schiff" wieder ins gedächtniss gerufen worden, denn wenn ich mit dem piratenschiff geflohen bin, liege ich ja direkt vor der stadt vor anker, angreifen(sprich plündern) kann ich die stadt von der position aus jedoch meistens nicht, sondern ich muss immer erst ein paar meter aufs offene meer hinaus, um dann erneut angreifen zu können.
- kurze erklärung zum "hängendem schiff" -
beim hängenden schiff gebe ich dem schiff innerhalb des hafens die neue zielstadt an, fährt dann auch los, bleibt dann aber auf der seekarte am stadthafenausgang hängen(leicht tänzelnde bewegungen) und fährt nicht weiter, erst erneute auswahl des schiffes und zielvorgabe erlösen ihn von der hängepartie und es segelt wieder normal weiter. (dies phänomen tritt glücklicherweise nur sehr selten auf wie das mit dem nichtangreifbaren piratenschiff)
aber zurück zur anklage, ist dies wieder vom zufallsgenerator abhängig, oder hat das damit zu tun, dass ich erst ein paar meter aufs offene meer gafahren bin, bevor ich die stadt plünder ?
und wie sieht das mit den bestechungen aus ? nachdem ich also die beiden anklagen bekommen hatte, hab ich drei badehausgäste bestochen, die mit dem betrag auch äußerst zufrieden waren, trotzdem wurde ich bei beiden anklagen für schuldig gesprochen ! (aufgefallen war mir ebenso, das wenn bei einer anklage nur ein badehausgast zur bestechung zur verfügung steht, das dann stets ein handelsverbot von einigen wochen ausgesprochen wurde, aber keine geldstrafe)
bitte keine save/load eliminationslösungen ;-), ich stehe zu meinen greultaten, und bin auch gerne bereit dafür zu bezahlen, ich möcht nur verstehen wie das zustande kommt, damit ich durch meine spielweise soetwas verhindern/kalkulieren kann !!!
gruß vom
Gevatter Pescht und Schwefel (GPS)